Die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Beihilfestellen und Privatkassen übernehmen die Kosten für eine Therapie entsprechend ihren Versicherungsbedingungen.
Den Ersttermin kannst Du bzw. können Sie einfach per E-Mail oder Telefon vereinbaren. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr bringen nur ihre Krankenkassenkarte mit.
Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die ersten 6 Sitzungen (probatorischen Sitzungen). Innerhalb dieser Termine findet eine Kontaktaufnahme, Klärung der Symptome und eine testpsychologische Diagnostik statt.
Nach den 6 Sitzungen entscheiden wir dann gemeinsam ob eine Psychotherapie sinnvoll ist.
Der Therapeut stellt dann einen Antrag auf Psychotherapie bei der zuständigen Krankenkasse.
Wird die Therapie von der Krankenkasse genehmigt, stehen für die Verhaltenstherapie 15 (Kurzzeittherapie plus nacherneuter Beantragung weitere 15 Termine) oder 55 (Langzeittherapie) Sitzungen (je 50 Minuten) zur Verfügung. In der Regel findet eine Verteilung der Stunden auf das Kind oder den Jugendlichen und die Eltern im Verhältnis von 4:1 statt. Aber auch Abweichungen, Erhöhung der Elterntermine, sind möglich.
In der Regel finden wöchentlich ein bis zwei Termine statt.